Die Krux mit dem Verstärker

Wer mit Gitarre unterwegs und dazu singt, der wird nur wenig gehört. Muss er schreien, oder darf er einen Lautsprecher nutzen. In vielen Fällen müssen Lautsprecher im öffentlichen Raum bewilligt werden. 

Nur andere Instrumente, z.B. ein Saxophone oder ein Akkordeon sind deutlich hörbarer und werden in der Regel toleriert. Es ist auch ein Unterschied ob, in einer Kurzone oder an einer belebten Strasse gespielt wird. Da muss der Sänger den Autolärm übertönen! 

Ich halte das Thema Bewilligung für eine fragwürdige Sanktion. Aus der Korrespondenz mit der Stadt Baden

Bezüglich des Lautsprechers halte ich an meinem Bewilligungsgesuch fest. Die verständliche Vermittlung der Texte bildet das Kernanliegen dieser politischen und künstlerischen Aktion (Meinungs- und Kunstfreiheit). Die Cordula Passage weist durch den Umgebungs- und Verkehrsverlauf eine erhebliche Geräuschkulisse auf, weshalb ein moderater Einsatz unseres Roland-Verstärkers zur Stimm- und Instrumentenverstärkung zwingend notwendig ist.

Seitens der unmittelbaren Nachbarschaft liegen keine Beschwerden vor; im Gegenteil wird eine Belebung der Passage ausdrücklich begrüsst.

Sollte die Erlaubnis für den Lautsprecher weiterhin verwehrt werden, bitte ich Sie höflich, mir hierfür einen formellen, schriftlich begründeten Entscheid mit Rechtsmittelbelehrung zukommen zu lassen, damit ich den Rechtsweg beim Gemeinderat prüfen kann.

Wenn es nun zum Entscheid kommt, so gibt es die Möglichkeit, den Entscheid anzufechten und prüfen zu lassen. Ob die Mahnwache, die genehmigt werden muss, still sein muss, darüber scheiden sich die Geister. 

Persönlich finde ich es auch störend, wenn das ganze Quartier vom Lärm betroffen ist, statt nur eine Umgebung von vielleicht 20 Meter.


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